Bei einer Aktiengesellschaft gehört das Unternehmen den Aktionären, die Aktien besitzen. Eine Aktie hat i.d.R. einen Nennwert. Dieser gibt an, mit welchem Anteil eine Aktie am Grundkapital einer AG beteiligt ist. Ein Aktionär haftet in Höhe des Nennwerts seiner Aktien und wird durch die Dividende am unternehmerischen Erfolg (Gewinn) der AG beteiligt. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung hat ein Aktionär die Möglichkeit, über die Gewinnverwendung etc. zu entscheiden. Während Stammaktien ("Stämme") dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern, haben Vorzugsaktien ("Vorzüge") kein Stimmrecht, bekommen jedoch eine etwas höhere Dividende als Stammaktien. CFD steht für Differenzgeschäfte (Contract for Difference). Ursprünglich wurden CFDs von großen Institutionen verwendet, um ihre Aktienexponierung kostengünstig abzudecken. Heute sind CFDs geläufige Marktwerkzeuge, die von Privatanlegern in der ganzen Welt genutzt werden.
Wie der Name vermuten lässt ist ein CFD ein Barausgleich eines Differenzgeschäftes zwischen dem Kaufpreis und Verkaufspreis eines Finanzinstrumentes.
Ein CFD spiegelt die Performance eines Instruments wider, u. a. Aktien, Rohstoffe oder Währungen, und bietet den Vorteil, diese handeln zu können, ohne das Instrument selbst effektiv besitzen zu müssen. Devisen sind Forderungen auf ausländische Währungen. Sie können aus Guthaben oder Schecks auf ausländische Währungen bestehen. Ausländische Banknoten werden nicht Devisen sondern Sorten genannt.
Markt für den Handel mit ausländischen Währungen. Am Devisenmarkt bildet sich der Devisenkurs (Wechselkurs) als Preis (Gegenwert) einer ausländischen Währung im Verhältnis zur inländischen. Allgemeine Bezeichnung für Terminkontrakte, z.B. auf Aktienindizes (DAX-Index), eine Bundesanleihe (Bund Future) oder Devisen. Neben diesen sogenannten financial futures gibt es auch Kontrakte auf landwirtschaftliche Produkte, Rohstoffe und Edelmetalle. Mit Hilfe von Futures kann man an den Preisveränderungen der zugrunde liegenden Basiswerte (z.B. dem DAX-Index) profitieren, und zwar je nach Positionierung sowohl an steigenden als auch an fallenden Kursen. Es handelt sich hierbei um reines Differenzgeschäft, d.h., der zugrunde liegende Basiswert wird nicht tatsächlich gekauft, sondern es ist nur eine gewisse Sicherheitsleistung (Margin) erforderlich, um einen eventuellen Verlust aus einem Futuregeschäft decken zu können. Bei einem Gewinn wird dieser dem sogenannten Marginkonto gutgeschrieben. Der Handel mit Futures ist, sofern nicht zur Absicherung eingesetzt, aufgrund der hohen Hebelwirkung hochspekulativ, denn ein eventuell entstehender Verlust kann schnell über das ursprünglich eingesetzte Kapital hinausgehen. DAX-Futures:Der DAX-Future ist ein unbedingtes Termingeschäft (Future) auf den Deutschen Aktienindex (DAX30). Zur Veranschaulichung kann der DAX-Future als eine Wette auf den Stand des DAX30 an einem bestimmten Tag angesehen werden. Der Wert des Kontrakts schwankt um 25€ je Punkt des DAX30. Bei Auflegung hat der jeweilige Kontrakt eine Laufzeit von 9 Monaten. Es werden jeweils die nächsten drei Fälligkeitsmonate gehandelt. Der DAX-Future wurde am 23. November 1990 an der Deutschen Terminbörse unter dem Produktkürzel FDAX eingeführt. Heute wird er an der EUREX gehandelt.
Der Kurs bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage. Der DAX-Future notiert i. d. R. höher als der DAX30. Die Differenz ist umso größer, je weiter der Verfallstermin in der Zukunft liegt und je höher das Geldmarktzinsniveau bis zum Verfalltag ist. Der Future-Preis kann ermittelt werden über: Kassadax + Cost of Carry (Cost of Carry = hypothetische Refikosten bis zum Verfalltag des Futures). Zum Verfallstermin entsprechen sich die Stände von DAX-Future und DAX30.
Bezeichnung für Rohstoffe wie Rohöl , Gold, Silber oder eine Ware wie Rinder Getreide und Kaffee Abkürzungen der Liefermonate F:Januar G:Februar H:März J:April K:Mai M:Juni N:Juli Q:August U:September V:Oktober X:November Z:Dezember
Geldpapier, Staatsschuldverschreibung, Staatsanleihen Vom Optionsgeschäft an einer Terminbörse zu unterscheiden ist der Handel mit Optionsscheinen.
Optionsscheine sind verbriefte Optionen. Es gibt nur einen Stillhalter (Emittent), der gleichartige Optionen verkauft und die Optionsrechte in Form von Wertpapieren begibt, die von interessierten Anlegern erworben werden. Die Optionsscheine sind regelmäßig an einer Börse handelbar, d.h. der Inhaber eines Optionsscheines kann seine Rechte aus der verbrieften Option durch Übertragung des Optionsscheins weiterveräußern.
Die Rechte aus Optionsscheinen sind im Gegensatz zu den Optionen an den Terminbörsen nicht standardisiert. Angeboten werden vielmehr eine Vielzahl von Optionsscheinen mit höchst unterschiedlichen Rechten.
Aktien-Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Aktien beziehungsweise zum Erhalt einer Ausgleichszahlung in bar bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines bestimmten Aktienkurses.
Als Käufer von Aktien-Optionsscheinen ist für Sie die die Kursentwicklung der Aktie entscheidend. Als Inhaber eines Call-Optionsscheins (Put-Optionsscheins) profitieren Sie in der Regel von steigenden (fallenden) Aktienkursen des betreffenden Wertes.
Devisen-Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) eines bestimmten Betrags einer definierten Währung beziehungsweise zum Erhalt einer Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines Devisenkurses.
Devisen-Optionsscheine gibt es auf die verschiedensten Währungen (zum Beispiel auf US-$, Yen, Britisches Pfund). Wenn Sie Inhaber eines Call-Optionsscheines (Put-Optionsscheins) sind, so profitieren Sie in der Regel von steigenden (fallenden) Wechselkursen.
verbriefen Optionen, die entweder erlöschen ("Knock Out") oder aber entstehen ("Knock In"), wenn der Basiswert einen im Voraus bestimmten Kurs ("Barrier") erreicht. Knock-Out- und Knock-In-Ausstattungsmerkmale sind zusätzliche Merkmale, die jeder Art von Optionsrechten hinzufügt werden können. Dabei werden sehr unterschiedliche Ausgestaltungen der Barrier-Optionsscheine angeboten, bei denen nur die Beschaffung detaillierter Informationen Aufschluss über das konkrete Chance-Risiko-Profil geben kann.
So gibt es Standart-Kauf- und Verkaufsoptionen mit Knock-Out- oder Knock-In-Barrieren. Im Vergleich zu Standartoptionsscheinen ist die Gewinnchance dieser Optionsscheine damit eingeschränkt und das Verlustrisiko erhöht. Das spiegelt sich im niedrigen Preis für Barrier-Optionsscheine wider. Sie werden häufig dann genutzt, wenn der Anleger eine sehr präzise Vorstellung über die mögliche Kursentwicklung des Basiswerts hat.
berechtigen den Inhaber zum Kauf (Call) eines genau definierten Korbs von Basiswerten oder stehen einen entsprechenden Barausgleich vor. Der Korb besteht oft aus Aktien verschiedener Unternehmer einer bestimmen Branche eines oder mehrerer Länder. Index-Optionsscheine verbriefen das Recht, eine Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) beziehungsweise Unterschreiten (Put) eines bestimmten Indexstands zu erhalten. Da ein Index als Bezugsobjekt effektiv nicht lieferbar ist, können ausschließlich Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen.
Als Basiswert von Index-Optionsscheinen kann ein Aktienindex, zum Beispiel der Deutsche Aktienindex DAX, ein Rentenindex oder ein anderer Index dienen. Die Indexentwicklung bestimmt maßgeblich den Preis des Optionsscheins: Der Preis von Call-Optionsscheinen steigt grundsätzlich bei steigenden Indexverlauf und sinkt bei fallenden Indexverlauf; Put-Optionsscheine demgegenüber steigen mit einer rückläufigen Indexentwicklung und fallen mit einem Anstieg des Indexniveaus.
Rohstoff-Optionsscheine verbriefen in der Regel das Recht auf Erhalt einer Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines bestimmten Preises zum Rohstoffs.
Die Preisentwicklung des zu Grunde liegenden Rohstoffs bestimmt maßgeblich den Preis des Optionsscheins: Der Preis von Call-Optionsscheinen steigt grundsätzlich bei einem Preisanstieg des Rohstoffes, Put-Optionsscheine dagegen steigen üblicherweise bei einem Preisrückgang des Rohstoffs. Zu den Rohstoffen zählen zum Beispiel Edelmetalle und Öl.
Können den Inhaber auch zum Bezug von anderen Optionsscheinen berechtigen. Diese Scheine nennt man aufgrund des vergleichsweise großen Hebels auch "Turbo-Optionsscheine". Zins Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Anleihen - in Deutschland in der Regel Bundesanleihen - beziehungsweise zum Erhalt einer Ausgleichszahlung in bar bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines bestimmten Anleihekurses.
Als Käufer von Zins-Optionsscheinen ist für Sie die Kursentwicklung der Anleihe entscheidend, die wiederum maßgeblich von der Entwicklung des Marktzinsniveaus in dem betreffenden Land abhängig ist. Als Inhaber von Zins-Call_Optionsscheinen (beziehungsweise Zins-Put-Optionsscheinen) profitieren Sie grundsätzlich von fallenden (beziehungsweise steigenden) Kapitalmarktzinsen steigende (sinkende) Anleihekurse bedeuten.
Termingeschäfte werden zum Teil außerordentlich abgeschlossen. Man spricht insoweit von OCT-Geschäften, weil sie sozusagen direkt "am Schalter" ("over the counter") zu Stande kommen. Solche Geschäfte beruhen auf individuellen Vertragsabschlüssen, sind nicht standardisiert und werden nicht über Clearingstellen abgewickelt. Wenn die Bundesrepublik Deutschland am Markt frisches Geld einsammelt, läuft vieles über Computer. Werden neue Wertpapiere am Markt platziert, zum Beispiel Bundesanleihen, wird ein sogenanntes Tenderverfahren in Gang gesetzt. In seiner entscheidenden Phase läuft ein solches Verfahren ab wie eine Auktion.
Drei Stunden lang, in der Regel von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr an bestimmten Tagen, kann ein fester Kreis von Bietern Gebote abgeben. Diese gehen im "Bund Bietungs-System", einer von der Deutschen Bundesbank betriebenen elektronischen Handelsplattform, ein und werden anschließend von den Experten der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur in Frankfurt bewertet und zur Zuteilung gebracht. Das staatseigene Unternehmen ist für das Schuldenmanagement und die Kreditaufnahme des Bundes zuständig.
Die Bieter, derzeit 38 Banken weltweit, reichen ihre Gebote auf elektronischem Weg ein: Entweder sogenannte Billigstgebote, wenn sie zum aktuellen Durchschnittskurs einen bestimmten Anteil der Papiere kaufen wollen. Oder Kursgebote, in denen ein Höchstpreis genannt wird, bis zu dem sie bereit sind zu kaufen. Die Mindestbietsumme liegt bei einer Million Euro.
Am Ende der Auktion errechnet die Maschine dann aus dem Strauß der Angebote verschiedene Alternativen für die Zuteilung der Anleihen. Die Entscheidung, welche Variante zum Zug kommt - das heißt, mit welchem Preis die Papiere ausgegeben werden und damit, welcher Bieter wie viele Anteile an der Emission erhält - fällt letztlich eine Runde von Experten der Finanzagentur. Das Gremium stimmt sich dazu per Telefonschalte mit der Bundesbank und dem Bundesfinanzministerium ab.
Unmittelbar nach Ende des Tenderverfahrens wird das Ergebnis bekanntgegeben, die Käufer erhalten ihre Bundesanleihen und der Bund seine Milliarden. Bei der Auktion am Mittwoch wurden Papiere im Wert im Volumen von sechs Milliarden Euro offeriert, doch es gingen nur Gebote für knapp 3,9 Milliarden Euro ein - was ungewöhnlich wenig war. Davon wurden dann gut 3,6 Milliarden Euro auch zugeteilt.
Die Differenz zu den sechs Milliarden Euro kann der Bund am sogenannten Sekundärmarkt, auf dem die Papiere auch für andere Investoren täglich handelbar sind, einsammeln. Im Fachjargon heißt der Anteil, der dort abgesetzt wird, die "Marktpflegequote".
Über die Schulter schauen lässt sich die Finanzagentur bei den Auktionen grundsätzlich nicht. Das gebiete das Geschäftsgeheimnis und das wollten auch die Bieter nicht, heißt es dazu in dem Frankfurter Unternehmen./ben/DP/jkr
Quelle dpa
|